Table of Contents
- Unternehmen nach Dubai: Gründen & Wechsel, Leitfaden 2026
- Die richtige Struktur: Freezone, Mainland oder Offshore
- Die Besteuerung 2026, diesen Teil zweimal lesen
- Der kritische Punkt: die Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG)
- Visum und Aufenthalt
- Bankkonto: der eigentliche Flaschenhals
- Kosten und Ablauf, in dieser Reihenfolge
- Häufige Fehler
- Häufige Fragen
- Bereit, es richtig anzugehen?
Unternehmen nach Dubai: Gründen & Wechsel, Leitfaden 2026
Die Entscheidung fällt selten einfach am Schreibtisch. Sie wächst oft nach mehreren Gesprächen mit anderen Gründern, die diesen Schritt schon gemacht haben. Sie entsteht beim Blick auf die eigene Steuerlast. Manchmal wird auch klar, dass der aktuelle Standort nicht mehr zur eigenen Zukunft passt. Irgendwann steht der Entschluss fest. Das eigene Unternehmen soll nach Dubai verlagert werden.
Oft bleibt ein wichtiger Unterschied unbeachtet. Eine Neugründung heißt, eine Lizenz zu bekommen und eine neue Struktur zu schaffen. Bei einer Verlagerung müssen viele Schritte genau aufeinander folgen. Die größten Kosten entstehen meist, wenn diese Reihenfolge schlecht geplant ist oder unterbrochen wird.
2026 ist ein besonderes Jahr. Die Körperschaftsteuer in den VAE ist eingeführt. Mit der Small Business Relief können Unternehmen mit weniger als 3 Mio. AED Umsatz die Körperschaftsteuer auf Null setzen. Diese Regelung gilt nur bis zum 31. Dezember 2026. Danach ändert sich die Situation für kleinere Firmen. Gleichzeitig ist die Verlagerung von Unternehmen in die VAE ein wichtiges Thema geworden. Das „Wann“ und das „Wie“ sind dieses Jahr besonders wichtig.
Dieser Leitfaden zeigt den gesamten Ablauf einer Unternehmensverlagerung. Er erklärt die beiden. Dieser Leitfaden beschreibt den gesamten Ablauf einer Unternehmensverlagerung. Er erklärt die beiden möglichen Wege, die passende Struktur, die steuerlichen Regeln für 2026 und einen Punkt, der für deutsche Gründer besonders wichtig ist, den steuerlichen Wegzug. Viele beachten diesen Punkt erst, wenn es schon zu spät ist. Danach folgen Informationen zum Visum, zum Bankkonto und zur richtigen Reihenfolge der Schritte. Verlegen des Unternehmens nach Dubai. Welche Option die richtige ist, hängt nicht nur von den eigenen Vorstellungen ab. Wichtiger ist, welche Möglichkeiten das Recht des Herkunftslandes tatsächlich zulässt.
Der erste Weg ist die Verlagerung (Redomiciliation), auch als Sitzverlegung oder Company Continuation bekannt. Ihre bestehende Gesellschaft bleibt dabei rechtlich unverändert. Firmenname, Gründungsdatum, Verträge sowie die gesamte Bank- und Geschäftshistorie bleiben bestehen. Nur der Unternehmenssitz und die zuständige Rechtsordnung ändern sich.
Die VAE erlauben diese Art der Verlagerung nach dem Federal Decree-Law Nr. 32 von 2021. Auch Finanzplatz-Freezones wie DIFC, DMCC und ADGM bieten dafür festgelegte Verfahren an. Wenn diese Möglichkeit besteht, ist sie oft der einfachste Weg. So geht kein bestehender Firmenwert verloren und Kundenverträge müssen nicht komplett neu abgeschlossen werden.
In der Regel dauert der Prozess etwa vier bis zwölf Wochen. Die Kosten liegen oft zwischen 20.000 und 60.000 AED. Das hängt von der Unternehmensstruktur und den einzelnen Anforderungen ab. Das gilt, wenn das Herkunftsland die Wegverlegung einer Gesellschaft erlaubt. Für die deutsche GmbH ist es meist nicht leicht, den Sitz in einen Drittstaat wie die VAE zu verlegen. Das unterscheidet sich von manchen angelsächsischen Rechtsformen. In diesen Fällen kommt der erste Weg praktisch nicht infrage.
Deshalb bleibt oft nur der zweite Weg. Sie gründen eine neue VAE-Gesellschaft und übertragen das Geschäft schrittweise. Betrieb, geistiges Eigentum, Mitarbeiter und Verträge werden migriert. Die alte Gesellschaft wird entweder aufgelöst oder bleibt als Hülle bestehen. Es dauert länger, bis alles abgeschlossen ist. Trotzdem ist es immer möglich und meist einfacher, ein Bankkonto zu bekommen. Die meisten deutschen Gründer wählen diesen Weg und gründen eine Freezone-Firma, weil das günstiger und schneller ist. Die genauen Abläufe der Neugründung finden Sie auf unserer Seite zur Firmengründung in Dubai.
Ein kurzer Realitätscheck. Eine Lizenz allein bringt Ihr Geschäft nicht voran. Auch bei der Redomiciliation müssen Sie geistiges Eigentum übertragen. Sie müssen Vertragspartner informieren und Verträge neu zuordnen. Außerdem brauchen Sie ein VAE-Bankkonto und müssen Aufenthaltsvisa beantragen. Erst dann ist das Unternehmen in Dubai wirklich aktiv.
Die richtige Struktur: Freezone, Mainland oder Offshore
Wenn Sie wissen, wie Sie vorgehen, fragen Sie sich, was genau zu tun ist. Diese Entscheidung wirkt sich auf Ihre Steuerlast aus. Sie sollten ihr besondere Aufmerksamkeit schenken und sie nicht einfach ignorieren.
Eine Freezone-Gesellschaft ist für die meisten die übliche Wahl. Sie erlaubt 100 Prozent ausländisches Eigentum. Sie ist meist günstiger und schneller. Der wichtigste Punkt ist der Zugang zum 0-Prozent-Satz auf qualifizierende Einkünfte, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Eine Mainland-Gesellschaft, lizenziert vom Department of Economy and Tourism, brauchen Sie, wenn Sie direkt auf dem lokalen VAE-Markt verkaufen oder an öffentliche Aufträge gehen wollen. Sie ist teurer. Sie erfordert meist ein physisches Büro. Eine Offshore-Gesellschaft arbeitet überhaupt nicht innerhalb der VAE. Sie dient eher als Holding oder zur Strukturierung.
Es gibt keine Lösung, die für jeden passt. Es kommt darauf an, woher Ihr Umsatz kommt und wer Ihre Kunden sind. Wir erklären die Entscheidung im Beitrag „Freezone vs. Mainland vs. Offshore in Dubai“ genau. Wenn Sie nicht wissen, welche Lizenz zu Ihnen passt, hilft Ihnen dieser Leitfaden bei der Auswahl.
Die Besteuerung 2026, diesen Teil zweimal lesen
Ein häufiger Fehler bei der Gründung in den VAE ist zu glauben, dass eine Freezone-Gesellschaft immer steuerfrei ist. Das war bis etwa Juni 2023 so. Heute stimmt das nicht mehr.
Der aktuelle Rahmen ist klar, wenn man ihn einmal sieht. Jedes VAE-Unternehmen zahlt 0 % Körperschaftsteuer auf die ersten 375.000 AED an steuerpflichtigem Gewinn. Auf den Teil darüber fallen 9 % an. Das ist ein gestaffelter Satz innerhalb derselben Erklärung. Es gibt keinen persönlichen Freibetrag. Separat davon kann eine Qualifying Free Zone Person (QFZP) 0 % auf qualifizierende Einkünfte anwenden, aber nur, wenn alle gesetzlichen Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sind. Dazu gehören echte Substanz in der Zone, tatsächlich qualifizierende Einkünfte, die Einhaltung der De-minimis-Grenze für nicht qualifizierende Umsätze, keine Wahl der Regelbesteuerung und eine ordnungsgemäße Verrechnungspreisdokumentation. Wird eine der Bedingungen nicht erfüllt, verliert die Gesellschaft sofort und vollständig den QFZP-Status. Sie wird im betreffenden Steuerjahr und in den nächsten vier Jahren mit 9 % auf den gesamten Gewinn besteuert, egal ob andere Kriterien weiterhin erfüllt werden. Es handelt sich also um eine Alles-oder-Nichts-Regel, nicht um eine flexible Auswahl einzelner Begünstigungen.
Hinzu kommt die Small Business Relief. Unternehmen mit bis zu 3 Mio. AED-Umsatz kann den steuerpflichtigen Gewinn auf Null setzen. Das gilt aber nur für Steuerzeiträume bis zum 31. Dezember 2026. Wenn Sie länger planen, sollten Sie sich nicht auf diese auslaufende Regelung verlassen. Große multinationale Konzerne mit mehr als 750 Mio. € Umsatz unterliegt seit Januar 2025 der 15-Prozent-Mindeststeuer (Domestic Minimum Top-up Tax).
Für die meisten zählt vor allem eins. Die VAE erheben keine private Einkommensteuer. Gehalt und Dividenden, die Sie persönlich entnehmen, werden auf Privatpersonenebene nicht besteuert. Hier ein Beispiel aus der Praxis. Ein Unternehmer, der sich regelmäßig ein Gehalt sowie Dividenden aus seiner VAE-Gesellschaft auszahlt, zahlt dafür in den VAE keine persönliche Steuer, solange keine anderen steuerpflichtigen Einkünfte vorliegen und die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Die Details zur Erklärung, zu Fristen, Strafen und zum Ablauf finden Sie im Beitrag zur Körperschaftsteuererklärung in den VAE 2026. Wenn Sie zwischen QFZP und Small Business Relief schwanken, zeigt ein praxisnaher Vergleich die Unterschiede beider Optionen, zum Beispiel bei Umsatzgrenzen, Substanzanforderungen oder steuerlichen Folgen. Im Zweifelsfall sollten Sie wichtige Punkte immer vor der Abgabe mit einem Steuerberater klären.
Wichtiger Hinweis: Dies ist keine Steuerberatung. Sätze, Grenzen und Erleichterungen können sich ändern. Ihr Fall ist individuell. Lassen Sie alles, worauf Sie sich verlassen, von einer qualifizierten Fachkraft prüfen. Bestätigen Sie es bei der Federal Tax Authority.
Der kritische Punkt: die Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG)
Deutsche Unternehmer scheitern beim Umzug nach Dubai meist nicht an der Firmengründung in den VAE. Das Problem entsteht oft, wenn das deutsche Finanzamt die Wegzugsteuer auf ihre Beteiligung erhebt. Der Betrag liegt häufig bei einer Million. Das Geld dafür fehlt meist. Der Steuerbescheid kommt oft erst nach dem Umzug. Dann ist die Verhandlungsposition bereits schlechter.
Die Wegzugsbesteuerung nach § 6 Außensteuergesetz (AStG) betrifft Gesellschafter von Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG oder AG mit einer Beteiligung von mindestens 1 %. Beim Wegzug tut das Finanzamt so, als hätten Sie die Anteile zum aktuellen Marktwert verkauft. Es behandelt es so, als hätten Sie die Anteile am Tag vor dem Wegzug verkauft. Sie bekommen dafür aber kein Geld. Der fiktive Gewinn fällt unter § 17 EStG. Diese Steuer wird fällig, wenn drei Bedingungen erfüllt sind. Sie halten mindestens 1 % an einer Kapitalgesellschaft. Sie waren in den letzten zwölf Jahren mindestens sieben Jahre unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland. Sie entziehen sich durch den Wegzug dieser unbeschränkten Steuerpflicht.
Wichtig ist, was sich geändert hat. Seit dem ATAD-Umsetzungsgesetz 2022 gibt es keine unbefristete, zinslose Stundung mehr, auch nicht innerhalb der EU. Stattdessen gibt es eine Ratenzahlung über sieben Jahre, meist mit Sicherheitsleistung. Mit guter Vorbereitung bleibt die Belastung planbar. Ohne Vorbereitung wird sie zum Problem.
Viele übersehen zwei Punkte. Erstens betrifft § 6 AStG Freiberufler und Einzelunternehmer meist nicht, weil die Regelung nur Anteile an Kapitalgesellschaften umfasst. Wer sein Einzelunternehmen aufgibt und in Dubai neu anfängt, löst hier in der Regel nichts aus. Zweitens kann die erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG auch nach dem Wegzug bis zu zehn Jahre fortbestehen, wenn wichtige wirtschaftliche Interessen in Deutschland bestehen. Die steuerliche Entkopplung Deutschlands ist ein Prozess. Sie passiert nicht auf einmal.
Ein wichtiger Punkt bei der Planung ist die Rückkehrerregelung. Wer glaubhaft machen kann, nur für eine bestimmte Zeit wegzuziehen und innerhalb von sieben Jahren, auf Antrag bis zu zwölf Jahren, wieder unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland zu werden, bei dem wird die Wegzugsteuer rückwirkend gestrichen. Das gilt, solange die Anteile in dieser Zeit nicht verkauft wurden und keine großen Gewinnausschüttungen erfolgt sind. Für Unternehmer, die Dubai erst einmal auf Zeit testen wollen, ist das sehr wichtig. Diese Regel sollte von Anfang an dokumentiert und am besten vorab mit dem Finanzamt besprochen werden.
In der Praxis geht es meist um die Bewertung der Anteile. Das Finanzamt legt den gemeinen Wert oft mit dem vereinfachten Ertragswertverfahren fest. Das führt besonders bei ertragsstarken Gesellschaften zu sehr hohen Werten. Ein gut begründetes und verständliches Unternehmenswertgutachten kann die Grundlage für die Steuerberechnung sein und die tatsächliche Steuerlast deutlich senken. Meist lohnt sich diese Investition.
Außerdem ist das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den VAE ausgelaufen. Das macht die Planung schwieriger. Eine frühzeitige Abstimmung mit einem Fachberater für internationales Steuerrecht ist deshalb fast unverzichtbar. Sprechen Sie mit einem spezialisierten Steuerberater, bevor Sie Ihren Wohnsitz aufgeben. Die Reihenfolge und der Zeitpunkt einer Dividende können die Steuerlast beeinflussen. Eine weitere, oft übersehene Falle ist das Homeoffice in Deutschland. Wer seinen Wohnsitz offiziell nach Dubai verlegt, aber regelmäßig aus Deutschland für das eigene Unternehmen arbeitet, etwa bei längeren Besuchen oder durch die Nutzung eines deutschen Arbeitsplatzes, riskiert, dass das Finanzamt einen gewöhnlichen Aufenthalt oder sogar eine Betriebsstätte in Deutschland annimmt. Häufige oder längere Arbeitsaufenthalte können dazu führen, dass die deutsche Steuerpflicht weiterhin besteht oder dass das Unternehmen als in Deutschland ansässig gilt. Das kann zu einer Besteuerung persönlicher Einkünfte und der Gesellschaft nach deutschen Regeln führen. Es ist deshalb wichtig, die betriebliche und persönliche Tätigkeit klar auf die VAE zu verlagern, um steuerliche Risiken zu vermeiden. Eine genaue Dokumentation des Aufenthaltsorts, der Aufenthaltszeiten und der Arbeitsorte ist entscheidend.
Visum und Aufenthalt
Um ein Unternehmen in Dubai zu führen, brauchen Sie und Ihre Familie einen Aufenthaltstitel. In den meisten Fällen geschieht das über ein Investoren- oder Partnervisum, das an die Gesellschaft gebunden ist. Alternativ kommt das zehnjährige Golden Visa infrage, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die staatlichen Gebühren für ein Investorenvisum liegen pro Person meist zwischen 4.000 und 6.500 AED. Das Golden Visa kostet etwa 9.900 AED für den Hauptantragsteller. Dafür müssen Sie entweder rund 2 Mio. In Immobilien investieren, eine passende Unternehmensinvestition tätigen oder bestimmte Unternehmer- oder Talentkriterien erfüllen.
Ein praktischer Hinweis. Sie können eine Freezone-Firma größtenteils von zu Hause aus gründen. Das Visum können Sie jedoch nicht vollständig aus der Ferne abschließen. Für die medizinische Untersuchung und die Biometrie zur Emirates-ID müssen Sie in die VAE einreisen. Rechnen Sie mit drei bis vier Wochen von der Unterschrift bis zur operativen Gesellschaft mit aktivem Visum. Unsere Seite zum Visumsprozess erklärt die einzelnen Schritte. Wie lange die Schritte dauern, zeigt der Beitrag zur Bearbeitungsdauer des VAE-Aufenthaltsvisums.
Bankkonto: der eigentliche Flaschenhals
Wenn es bei einer Verlagerung Probleme gibt, dann meistens beim Geschäftskonto. Die Gründung läuft heute schnell. Die Kontoeröffnung dauert aber oft länger. VAE-Banken prüfen streng nach den Geldwäsche- und KYC-Vorgaben der Zentralbanken. Die Freigabe dauert meist 2 bis 6 Wochen. Bei risikoreichen Aktivitäten wie General Trading, Krypto oder Holdingstrukturen dauert es noch länger. Fehler passieren öfter, als man denkt. Sie lassen sich fast immer vermeiden. Dazu gehören: unvollständige Unterlagen, ein für die Bank nicht verständliches Geschäftsmodell, ein Missverhältnis zwischen der Lizenzaktivität und dem wirklichen Geschäft oder fehlende Substanz in den VAE. Lesen Sie, warum Banken in Dubai Geschäftskonten ablehnen, bevor Sie einen Antrag stellen. Unser Beitrag „Geschäftskonto in Dubai eröffnen“ zeigt, wie Sie es richtig machen. Die Grundlagen zum Bankkonto sind ein guter Start.
Kosten und Ablauf, in dieser Reihenfolge
Fast jeder teure Fehler bei der Verlagerung ist eigentlich ein Fehler bei der Reihenfolge. Ein Beispiel: Ein Mietvertrag wird unterschrieben, bevor das Visum erteilt ist. Dann kann man nicht einziehen. Oft liegt bereits eine Lizenz vor. Das Geschäftskonto ist jedoch noch nicht eröffnet, was Zahlungen und den Start verzögert. Oder Verträge werden übertragen, bevor die neue Gesellschaft rechtlich existiert. Das führt zu Unsicherheiten. Eine klare Darstellung des Ablaufs, zum Beispiel als Schaubild, hilft, die Reihenfolge zu verstehen und einzuhalten. Die richtige Reihenfolge ist wichtig, um Probleme und zusätzliche Kosten zu vermeiden.
- Lege zuerst die Struktur und den Weg fest. Freezone oder Mainland, Verlagerung oder Neugründung. Alles Weitere hängt davon ab.
- Eine VAE-Gesellschaft gründen oder den Umzug beginnen. Eine Lizenz beantragen.
- Aufenthaltsvisum beantragen. In die VAE einreisen für Medical und Emirates-ID-Biometrie.
- Ein Geschäftskonto eröffnen, sobald die Lizenz und das Visum vorliegen. Die Substanz muss dabei nachweisbar sein.
- Geschäft verlagern. Geistiges Eigentum übertragen. Verträge neu zuordnen. Mitarbeiter und Gehaltsabrechnung übernehmen. Rechnungsstellung anpassen.
- Sich in Deutschland steuerlich abmelden. Sprechen Sie dies mit dem Steuerberater ab und führen Sie es zum richtigen Zeitpunkt durch.
Planen Sie Ihr Budget realistischer und nicht zu optimistisch. Ein Freezone-Paket mit Visum kostet im ersten Jahr meist zwischen 12.000 und 30.000 AED. Der Preis hängt von der Zone und der Bürolösung ab. Eine Mainland-Gesellschaft mit Büro und Visum kostet meist zwischen 30.000 und 50.000 AED. Günstige Angebote ab 5.750 AED bieten oft kein Visum, keine Kaution und keine Zusatzleistungen. Verlässliche Zahlen finden Sie in unserem Beitrag zu den Kosten der Firmengründung in Dubai. Der Ablauf steht im Leitfaden zur Firmengründung in Dubai 2026. Welche Unterlagen Sie als Ausländer brauchen, lesen Sie unter den Voraussetzungen für die Gründung in Dubai.
Häufige Fehler
Die Klassiker bleiben bestehen. Viele glauben, dass eine Freezone automatisch keine Steuern hat. Manche verschieben den steuerlichen Wegzug auf die Zeit nach dem Umzug. Gründer unterschätzen oft, wie lange die Kontoeröffnung dauert. Sie wählen die Struktur nach den Gründungskosten, nicht nach der Umsatzsteuer. Sie machen oft die klassischen Fehler. Die klassischen Fehler bleiben bestehen. Viele denken, eine Freezone bedeutet automatisch keine Steuern. Manche verschieben den steuerlichen Wegzug auf später. Gründer unterschätzen oft, wie lange die Kontoeröffnung dauert. Sie wählen die Struktur nach den Gründungskosten statt nach der Umsatzsteuer. Oft machen sie alles in der falschen Reihenfolge. Wir haben die zehn häufigsten und teuersten Fehler bei der Firmengründung in Dubai zusammengestellt. Diese kurze Lektüre kann viele Probleme ersparen. Die Freezone gilt nur unter bestimmten Bedingungen und nicht automatisch. Das Small Business Relief endet am 31. Dezember 2026.
• Für GmbH-Gesellschafter ist die Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG) der kritische Punkt. Man richtet den Wegzug aber nicht danach aus.
Oft ist nicht die Gründung das Problem. Das Konto ist der Engpass.
Häufige Fragen
Kann ich meine bestehende GmbH nach Dubai verlegen oder muss ich sie neu gründen?
Wie lange dauert die Verlagerung nach Dubai?
Muss ich wirklich in Dubai leben?
Wird eine Freezone-Gesellschaft wirklich zu 0 % besteuert?
Was passiert mit der Wegzugsbesteuerung?
Was kostet es ungefähr?
Bereit, es richtig anzugehen?
Ob eine Verlagerung reibungslos oder teuer wird, hängt fast immer von der Planung und der Reihenfolge ab, nicht vom Aufwand. Wenn Sie den Weg auf Ihr Unternehmen, Ihren Umsatz und Ihre steuerliche Situation zuschneiden möchten, vereinbaren Sie eine kostenlose Beratung. Aufenthalts- und Geschäftsvoraussetzungen können Sie auch im offiziellen VAE-Regierungsportal unter u.ae prüfen.
Hinweis: Die in diesem Leitfaden genannten Gebühren und Beträge sind Richtwerte; sie können sich je nach Lizenzart, Geschäftstätigkeit, Rechtsgebiet, erforderlichen Genehmigungen und individuellen Umständen ändern. Es wird empfohlen, sich vor der Verlängerung über die aktuell geltenden Gebühren und Anforderungen für Ihren spezifischen Fall zu informieren.
Experten für Unternehmensgründung in den VAE
Dubai Consultant ist ein Beratungsunternehmen für Unternehmensgründungen, das internationale Unternehmer, Start-ups und Investoren bei der Gründung von Firmen in Dubai und den VAE unterstützt. Wir bieten eine umfassende Betreuung – von der Firmengründung über die Lizenzierung in Freihandelszonen oder auf dem Festland (Mainland) bis hin zu Corporate Banking, Visa-Service und der Einhaltung regulatorischer Vorschriften –, um die Unternehmensgründung einfach, effizient und reibungslos zu gestalten.
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